Energielexikon

Contracting

Der Begriff Contracting bezeichnet in der Praxis energiebezogene Dienstleistungen für Liegenschaften (eine Liegenschaft ist ein Grundstücksverbund inkl. der zugehörigen Gebäude), so z. B. die Versorgung mit Verbrauchsmedien wie Wärme, Elektrizität, Kälte und Licht. Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen dem Eigentümer und einem Energiedienstleister (Contractor). Der Contractor führt Maßnahmen zur Energieeinsparung durch bzw. gewährleistet die Lieferung der Verbrauchsmedien. Er optimiert die Energieversorgung und sichert wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen über einen längeren Vertragszeitraum (7-15 Jahre) ein. Seine Aufwendungen refinanziert der Contractor durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting) oder durch ein Entgelt für die gelieferten Medien wie Wärme, Kälte oder Strom (Energieliefer-Contracting). Mit Contracting werden Energiesparpotenziale in Bestand und Neubau von Gebäuden und Liegenschaften erschlossen, ohne dass zusätzliche finanzielle Belastungen für die Eigentümer entstehen. Diese werden durch Contracting sowohl von der organisatorischen Umsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. Energieversorgung als auch von den erforderlichen Investitionen entlastet.

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